In verschiedenen Klassenräumen war Rechtsanwältin Gesa Stückmann live zugeschaltet, um über Recht im Internet aufzuklären.
„Das hätte ich nicht gedacht!“ sagte ein Schüler, als er hörte, dass das Opfer die Zahlung, die das Gericht verhängt hatte, auch noch nach Jahren einfordern kann, wenn der Täter zur Tatzeit minderjährig und „mittellos“ war.
Diese und viele weitere interessante Informationen waren Inhalte des Live-Webinars „Recht im Internet – Cybermobbing, Sexting & Co. Was ist erlaubt?“ der Rostocker Rechtsanwältin Gesa Stückmann. Das Webinar, zu dem sich Klassen aus unterschiedlichen Bildungsgängen des Paul-Spiegel-Berufskollegs angemeldet hatten, machte anhand verschiedener Fälle aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler deutlich, welche rechtlichen Tatbestände durch bestimmte Handlungen erfüllt werden – und auch welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können. Dass junge Menschen sich und anderem mit dem Smartphone fotografieren, kann zum Beispiel, wenn solch ein Foto ohne Zustimmung gemacht wird, das Recht am eigenen Bild der fotografierten Person verletzen und so rechtliche Folgen für den Fotografierenden haben.
Durch die große Bandbreite der vorgestellten Fälle wurden auch die Themen Cybermobbing und Sexting abgedeckt. Die Wichtigkeit der Sicherung von Beweisen, z.B. beim Cybermobbing, wurde von Gesa Stückmann genauso erklärt wie der Rechtsweg, der dann eingeschlagen werden kann. Sie bat die interessierten Schülerinnen und Schüler auch immer wieder, sich selbst eine Meinung zum vorgestellten Fall zu bilden und ihr als Klasse zurückzumelden. Während des Webinars hatte außerdem jeder die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen, die dann von der Rechtsanwältin beantwortet wurden. Die Veranstaltung war eine Bereicherung des Schulalltags, die den Teilnehmenden einen Blick auf die rechtliche Relevanz ihres Verhaltens ermöglichte.
Das Webinar ist ein neuer Baustein zur Medienkompetenzförderung des Netzwerks Medien im Kreis Warendorf und wird von den Sparkassen im Kreis Warendorf gefördert.