Die Abschlussklasse der Steuerfachangestellten am Paul-Spiegel-Berufskolleg verfolgten mit ihren Lehrkräften eine Verhandlung zu einem steuerlichen Streitfall am Finanzgericht.

Nach Absolvieren der schriftlichen Prüfungen Mitte April besuchte die Fachklasse der Steuerfachangestellten gemeinsam mit ihren Fachlehrkräften Barbara Bockholt, Axel Schmidt und André Schulte das Finanzgericht in Münster. Ziel war es, den Auszubildenden einen Einblick in die Urteilsfindung bei steuerlichen Streitfällen sowie die Arbeit der Berufsrichter und ehrenamtlichen Richter zu geben. Ferner sollte auf diesem Wege eine Verknüpfung von der schulischen Theorie und der Praxis erfolgen.

Die Klasse wurde von Richterin Frau Dr. Niestegge begrüßt und mit ersten Informationen über das Finanzgericht Münster versorgt. In Nordrhein-Westfalen existieren insgesamt drei Finanzgerichtsstandorte: Münster, Düsseldorf und Köln. Das Finanzgericht Münster weist hierbei das größte Zuständigkeitsgebiet auf (Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold und Münster). Anschließend begleitete Frau Dr. Niestegge die Klasse weiter zum Verhandlungssaal und erklärte dort sehr anschaulich und lebendig die typischen Abläufe und Besonderheiten einer Verhandlung. Die Schüler und Schülerinnen nutzten die Gelegenheit, weiterführende Fragen zu stellen und bekamen so z.B. Informationen über die durchschnittliche Anzahl der am Finanzgericht behandelten Fälle oder darüber, wie man überhaupt Richterin bzw. Richter an einem Finanzgericht wird.

In der besuchten Verhandlung ging es insbesondere um die Frage, ob zwei Brüder aus dem landwirtschaftlichen Sektor in einem bestimmten Kalenderjahr beim Verkauf von Ackerflächen noch gemeinsam unternehmerisch als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) anzusehen waren oder als einzelne Privatleute. Als teilnehmende Parteien waren in der Sitzung das zuständige Finanzamt als Beklagter und die Steuerpflichtigen mit ihrem Rechtsanwalt, sowie auch ihrem Steuerberater, als Kläger vertreten. Nach Anhören einer Zeugenaussage und fortgesetzter Verhandlung trafen die Richter schließlich ein Urteil zugunsten der Kläger und erläuterten nochmals, dass es an klaren Beweisen fehle, dass die Brüder zum strittigen Zeitpunkt noch gemeinsam als GbR aktiv waren.

Besonders positiv hervorgehoben werden kann, dass sich die Richter der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler immer bewusst waren und aus diesem Grunde schwierige Sachverhalte ausführlich erläuterten, so dass man als Besucher der Verhandlung sehr gut folgen konnte.

Der Besuch des Finanzgerichts Münster war ein voller Erfolg mit interessanten und spannenden Einblicken in die Arbeitsabläufe und Verfahrensweisen am Finanzgericht.